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Magazin: documenta · S. 416 - 418
Magazin: documenta , 1991

»documenta« Leitung stoppt Kunstkissen

Kunstkataloge werden immer dicker und schwerer, äußerst ungerne schleppt man sie von Exponat zu Exponat, um sie statt dessen während der Ausstellungsbesichtigung auf der Hutablage des Autos zu deponieren. DieseBeobachtung inspirierte die Basler Künstlerin Annemarie Burckhardt zu einem Multiple: In einer Auflage von etwa 20 Stück bot sie über den Kasseler Galeristen Martin Schmitz Autokissen in Buchform an, Aufdruck: “Katalog documenta IX”. Nun ist diese “leichte und bequeme Alternative” zum offiziellen Katalog zwar weder als schnöder Souvenirkitsch abzutun noch schlitzohrige Geschäftemacherei zu nennen beim Stückpreis von 45,90 DM, doch Alexander Fahrenholz von der “documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs-GmbH” verstand keinen Spaß. Er forderte eine Unterlassungserklärung, “den Gebrauch des Namens der documenta im Zusammenhang mit dem von Ihnen angebotenen Kissen” einzustellen. Ein Anwaltsbüro schob die Erklärung nach, mit diesem Kunstobjekt werde gegen § 12 BGB und § 16 UWG verstoßen. Immerhin wurde der Streitwert auf 50.000 DM angesetzt, was Galerist und Verleger Martin Schmitz jedoch nicht abschreckt: “Ich werde doch nicht zugeben, rechtswidrig gehandelt zu haben, und möchte notfalls über einen Prozeß geklärt wissen, welche Rechte am Wort ‘documenta’ überhaupt bestehen.” Immerhin reflektiere die Künstlerin mit ihrer Parodie die Katalogschwemme ja weit über das Kasseler Mammutspektakel hinaus. Derlei Ärger ist nicht neu. Auch der Wiesbadener Harlekin Verlag wurde schon juristisch belangt, als er in einem Scherzobjekt das Kranichsymbol der Lufthansa satirisch verfremdete, und der Kölner Künstler Volker Hildebrandt mußte eine Katalogseite einschwärzen, auf der er ohne Genehmigung die Titelseite einer Boulevard-Gazette als Faksimile eingefügt hatte.

Ungehindert konnten freilich noch…

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