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Nachrichtenforum: Kulturpolitik · von Jürgen Raap · S. 456 - 457
Nachrichtenforum: Kulturpolitik , 2001

MINDEN: KÜNSTLER SIEGT

Sogar im Kulturausschuss des NRW-Landtags wurde im März 2001 über eine Skulptur des Bildhauers Wilfried Hageböllig diskutiert. Ohne in “die freie Entscheidung der Kommunalpolitik im Rahmen des geltenden Rechts” eingreifen zu wollen, erging anschließend von Kulturminister Dr. Michael Vesper und der Ausschussvorsitzenden Dr. Renate Düttmann-Braun “die herzliche Bitte” an den Bürgermeister der Stadt Minden, die Skulptur “Keil-Stück” doch am ursprünglichen Ort zu belassen. Dies erreichte der Künstler allerdings erst im Juli 2001 durch ein Gerichtsurteil. Hageböllings Arbeit wurde 1987 auf dem örtlichen Martinikirchhof aufgestellt, und zwar als “bleibendes Werk”. Die CDU indessen hatte im Kommunalwahlkampf 1999 versprochen, im Falle eines Wahlsiegs die “Rostlaube” zu entfernen und nach dem Machtwechsel im Rathaus die Arbeit auch tatsächlich auf einem Bauhof ablagern wollen. Künstler Hagebölling klagte indessen wegen Verletzung seines Urheberrechts und bekam nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm recht (AZ.: 4 U 51/01). Das Urheberrecht des Künstlers wird vom Gericht höher bewertet als das Eigentumsinteresse der Kommune. Der Künstler habe durchaus das Recht, eine Entstellung und Beeinträchtigung seiner Arbeit zu verhindern, was zwangsläufig geschehen wäre, wenn diese speziell als “ortsbezogen” konzipierte Plastik gegen seinen Willen woanders aufgestellt würde, zumal an einem öffentlich nicht zugänglichen Ort. Der Bildhauer ist nun erleichtert. Das “Keil-Stück” bleibt, wo es ist. “Wir werden nicht mehr durch das lautstark ausgestellte Banausentum von Politikern belästigt”, frohlockte auch die “Neue Westfälische” in einem Kommentar.

STAATSFERNE KULTURFÖRDERUNG

“Patenrezept Stiftung – Staatsferne Kulturförderung durch Bund, Länder und Gemeinden” lautete das Thema einer Podiumsdiskussion im Bonner Haus…

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