André Heller im Visier der Wiener Staatsanwaltschaft

11. November 2022 · Kulturpolitik

Die Wiener Staatsanwalt „überprüft“, ob sich der Multimediakünstler und Kulturmanager André Heller des Betrugs schuldig gemacht hat. Zuerst hatte die Wiener Wochenzeitung „Der FALTER“ mit der Schlagzeile „André Heller & der millionenschwere Kunstskandal“ darüber berichtet, eine Wiener Galerie habe einen Rahmen „für drei Millionen Dollar zu Verkauf“ angeboten. Angeblich stamme der Rahmen vom Künstler Jean-Michel Basquiat (1960-1988), doch in Wirklichkeit sei das Werk „ein Schwindel, gemacht aus schwarz gefärbten Besenstielen und Nägeln“. Als Verkäufer trat André Heller auf, der den Rahmen auf seinem Küchentisch „wie von einem Tischler gemacht“ zusammengebastelt hatte, wie der „FALTER“ höhnte. Heller selbst wies im Wiener „Kurier“ „weite Teile des ‘Falter’-Artikels als unwahr entschieden zurück“, räumte aber gegenüber dem „FALTER ein: „Retrospektiv betrachtet, ist das Ganze erstens ein kindischer Streich. Zweitens ist es naturgemäß eine Angeberei. Ein Privat-Märchen eben“. Er habe den „Basquiat-Experten Dieter Buchhart hinters Licht führen wollen.“ Dass Hellers Anwälte erreichten, die Vokabel „Betrug“ im FALTER-Text über den Vorfall nicht zu verbreiten, nützte dem Universalkünstler Heller nichts: „Die Staatsanwaltschaft Wien prüft in der Causa Heller einen Anfangsverdacht in Richtung Betrug“, ist in mehreren Gazetten nachzulesen. Den für 800.000 Euro veräusserten Rahmen hat Heller inzwischen zurück gekauft. „Die Beurteilung, ob damit tätige Reue zu tragen kommt oder doch der Tatbestand des versuchten schweren Betrugs erfüllt sein könnte, obliegt nun der Staatsanwaltschaft“, bilanziert die „Kleine Zeitung“. Wann die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht verneint oder wegen der Fälschung doch ein Verfahren gegen André Heller einleitet, ist „nicht abschätzbar“. Amüsant ist der Wiener Rahmen-Klamauk für manche Insider des Kunstbetriebs nicht. In der „Kronen Zeitung“ zürnt nämlich ein Experte: „Der Schaden für den Kunstmarkt ist irreversibel“. Wenn Fälschungen publik werden, würde das Vertrauen in den Kunsthandel untergraben.

Dazu in Band 213 erschienen:


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