EU-Parlament beschließt Urheberrechts-Reform

27. März 2019 · Kulturpolitik

Mit 348 Ja-Stimmen billigte das EU-Parlament in Strasbourg eine Reform des Urheberrechts ohne Änderungen. Im Kern geht es bei der Novelle um eine Anpassung des Copyrights ans digitale Zeitalter und damit um eine Stärkung der Urheber in der Wahrnehmung ihrer Verwertungsrechte. Umstritten ist allerdings der Paragraf 13, der kommerzielle Anbieter wie youtube dazu verpflichtet, für Uploads entweder künftig Lizenzen zu erwerben und/oder durch Uploadfilter unberechtigtes Hochladen geschützter Inhalte zu verhindern. Reform-Gegner wie die Piraten-Partei befürchten hingegen eine Zensur unerwünschter Inhalte; auch im Kunstbetrieb unterzeichneten Kulturschaffende den „Herforder Appell“, um „die Wissenschaftsfreiheit, das allgemeine Zitatrecht, die öffentliche Zugänglichkeit von Kulturgütern sowie die gerechte Ent­lohnung von Kulturschaffenden nachhaltig zu sichern. Zur Beendigung von Rechtsunsicherheiten und gegen jeglichen Versuch, über die Bildrechte die Rezeption von Werken zu steuern und einen freien Diskurs zu verhindern, wird an eine Anpassung der gesetzlichen Voraussetzungen nachdrücklich appelliert.“ Es geht bei der Anpassung des Urheberrechts nämlich nicht nur um das Hochladen z.B. von Konzertmitschnitten aus dem Publikum via Handy-Video – die Reformgegner argumentieren, Uploadfilter bzw. Algorithmen könnten nicht erkennen, ob Inhalte satirisch oder ironisch gemeint seien und würden dann womöglich auch völlig legale Inhalte aus dem Netz kippen. Die nationalen Parlamente haben nun zwei Jahre Zeit, die jetzt vom EU-Parlament beschlossene Reform in nationales Recht umzusetzen. Obwohl in der Strasbourger Debatte die CDU-Europa-Abgeordnete Sabine Verheyen betonte, mit der Reform solle verhindert werden, dass „Kunst wieder eine brotlose Kunst wird“, will die CDU bei der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag auf Uploadfilter verzichten.


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