Kultur-Lockdown in Sachsen

24. November 2021 · Kulturpolitik

Aufgrund der starken Auslastung der Krankenhäuser in der akuten vierten Pandemiewelle hat die Landesregierung des Freistaates Sachsen einen neuen Lockdown angeordnet, der bis zum 12. Dezember 2021 gilt. Betroffen sind nicht nur die Weihnachtsmärkte, die ihre Buden nun geschlossen halten müssen, sondern auch der Kulturbetrieb. Alle Theater, Museen, Kinos, Diskotheken und Clubs müssen ihren Betrieb einstellen, ebenso Volkshochschulen, Tanzschulen, Musikschulen etc. Proben von Laienchören und Amateurtheater-Ensemles sind desgleichen untersagt. Einzige Ausnahmen gelten für Bibliotheken und die Außenbereiche von Tierparks, zu denen der Zutritt jedoch nur mit 3 G-Nachweis erlaubt ist.


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