Kulturpolitik im Koalitionsvertrag

8. Februar 2018 · Kulturpolitik

„Den Kulturhaushalt des Bundes wird die Koalition auf hohem Niveau weiterentwickeln. Kultur ist keine Subvention, sondern eine Investition in unsere Zukunft“, heißt es im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Die Rede ist auch von einem „kooperativen Kulturföderalismus“. Das bedeutet – ähnlich wie in der Bildungspolitik, die bislang ausschließlich in der Hoheit der Länder lag und daher dem Bund nur in sehr begrenztem Maße Förderungen erlaubte – ein besseres Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der finanziellen Planung von Kulturvorhaben. Gedacht ist bislang zwar nur an einen verbesserten Austausch zwischen den Institutionen und zwischen den Stiftungen von Bund, Ländern und Kommunen. Wünschenswert ist aus Sicht mancher Vertreter der Kulturszene aber auch ein konsequenter Abbau der juristischen und politischen Hemmnisse, bei der Projektplanung gleichzeitig Gelder aus Bundes- und Landesmitteln beantragen zu können. Monika Grütters, Kulturstaatsministerin im Kanzleramt, konnte als Mitglied der CDU-Verhandlungsdelegation in den Koalitionsvertrag Formulierungen einbringen, die den Bund kulturpolitisch stärker in die Pflicht nehmen sollen: zwar schreibt das Grundgesetz einen Föderalismus fest, dessen Aufteilung von Hoheitsrechten den Bund in Sachen Kulturförderung nur auf Vorhaben von nationaler Bedeutung beschränkt, doch diese Bedeutung nimmt derzeit mehr und mehr zu – die Finanzierung künftiger Documenta-Ausstellungen durch mehr Gelder aus Bundesmitteln wird nicht die einzige Forderung bleiben, die aus der Kulturszene erhoben wird. Das Staatsministerium für Kultur im Kanzleramt wurde übrigens vor exakt 20 Jahren eingerichtet.


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