Mannheim: Rechtsstreit um Kunst am Bau

4. Dezember 2018 · Kulturpolitik

Mit Spannung erwarten Kunstexperten ein letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofes über die Entfernung von Kunst am Bau. Geklagt hatte die Künstlerin Nathalie Braun Barends und den Prozess wegen Schadensersatzes von mindestens 220.000 Euro für die Entfernung ihrer Installation „Hhole“ (2007) und 90.000 Euro für eine zweite Installation „PHaradise“ aus der Mannheimer Kunsthalle verloren. Die Kunsthalle wurde inzwischen saniert und umgebaut; die beiden Installationen passten nicht mehr zu der veränderten Raumsituation. Das Oberlandesgericht befand, dem Eigentümer eines Gebäudes sei keine ewige „bauliche Veränderungssperre“ zuzumuten. Nun hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden, ob die Künstlerin darauf bestehen kann, dann ihre Werke am alten, jedoch baulich gründlich veränderten Ort neu installiert werden oder ob ihr zumindest ein Schadensersatz zusteht. Klassische Skulpturenreliefs könnte man ab- und später wieder aufhängen oder Plastiken an einem anderen Ort neu aufstellen. Hier handelt es sich jedoch um zwei ortsbezogene konzeptuelle Arbeiten, die exakt für die damalige Raumsituation geschaffen wurden, so dass sich nun sowohl juristisch als auch kunsttheoretisch die Frage stellt, wie damit zu verfahren ist, wenn der ursprüngliche Ort nicht mehr existiert. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.


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