Nationales Kulturgut

30. Januar 2015 · Kulturpolitik

Im April 1920 erschien die Satirezeitschrift „Simplicissimus“ mit einer Karikatur von Thomas Theodor Heine auf dem Titel: „Die ausgeplünderte Germania“ – ein Seitenhieb auf die Wucherer, Schieber und Kriegsgewinnler jener Jahre unmittelbar nach dem Ende des Weltkriegs. Papiergeld war in jenen Inflationsjahren nichts mehr wert – gegenüber dem Kurs von 1914 wies die Mark nur noch ein Zehntel ihres Wertes auf. George Grosz hat 1920 die Atmosphäre jener Zeit im Porträt eines Brilliantenschiebers eingefangen. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte dieses Blatt kürzlich zum wertvollen nationalen Kulturgut, das nicht ins Ausland ausgeführt werden dürfe. Damit bestätigte das Gericht eine Verfügung des Landes Berlin aus dem Jahre 2011, verschiedene Werke aus dem Besitz der Berliner Galerie Nierendorf in die Kulturgutliste aufzunehmen. Bei den anderen betroffenen Werken jedoch bekam der klagende Galerist recht, denn nur bei dem „Brilliantenschieber“ folgten die Richter den Ausführungen eines Gutachters. Die besondere Wichtigkeit dieses Grosz-Werkes liegt aber nicht so sehr in der zeitgeschichtlichen Bedeutung, sondern in der Tatsache, das es eine sehr kleinen Werkreihe zuzuordnen ist, in welcher der Künstler erstmals das Prinzip der Collage und die Aquarelltechnik miteinander verband.


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