Streit im Rückgabe des Hohenzollern-Vermögens

29. Juli 2019 · Kulturpolitik

In den Wirren der Novemberrevolution 1918 wurden die deutschen Fürstenhäuser entmachtet; ein Volksbegehren, das KPD und SPD 1926 zur entschädigungslosen Enteignung der Königsfamilien anstrebten, scheiterte allerdings. Stattdessen handelten die Politiker dann Abfindungsverträge aus, durch die die Vermögenswerte zwischen den jeweiligen Ländern und den Fürstenhäusern aufgeteilt wurden. In Preußen z.B. wurden aus dem beschlagnahmten Vermögen der Hohenzollern 250.000 Morgen Land, diverse Schlösser und andere Vermögenswerte dem Staat zugeschlagen. 383.000 Morgen Land verblieben hingehen im Eigentum der Hohenzollern. Doch was sich dann an Adelsbesitz nach 1945 auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR befand, wurde abermals enteignet. Die Nachfahren fordern nun einige ihrer früheren Besitztümer zurück: allerdings wies das Gericht eine Klage von Georg Friedrich Prinz von Preußen, Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., auf Rückgabe von Burg Rheinfels ab. Ein anderer Streit zwischen dem Adelshaus, dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg betrifft den Verbleib Zehntausender Kunstgegenstände, ein unentgeltliches Wohnungsrecht im historischen Schloss Cecilienhof sowie hohe Entschädigungszahlungen für die erwähnten Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg. „Die meisten Objekte befinden sich im Bestand der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und beim Deutschen Historischen Museum. Gut ein Dutzend Museen, Archive und Bibliotheken fürchten damit um Teile ihre Bestände“, berichtet die Deutsche Welle. So wird z.B. befürchtet, „das Berliner Jagdschloss Grunewald und der Neue Pavillon im Park von Schloss Charlottenburg müssten schließen, wenn die Hohenzollern das bekämen, was sie verlangen.“ Hohenzollern-Anwalt Markus Henning betont hingegen, aus Sicht seiner Mandanten sei es allerdings „das primäre Ziel, die Sammlungen in den bestehenden Museen zu erhalten und der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen“. Das Land Brandenburg strebt nun beim Landgericht Potsdam eine juristische Klärung an. Dabei geht es wesentlich um die Frage, ob die Hohenzollern „dem Naziregime Vorschub geleistet haben.“ Wird diese Frage bejaht, dann wären nämlich eine Rückgabe bzw. Entschädigungen ausgeschlossen.


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