Abgabenpflicht

4. April 2016 · Kulturpolitik
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Galerien und Kunsthändler müssen einen gewissen Prozentsatz ihres Jahresumsatzes quasi als eine Art „Arbeitgeberbeitrag“ an die Künstlersozialkasse“ abführen, und wer bei seinem öffentlichen Performance-Auftritt einen bekannten Song abspielt, muss sein Scherflein an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA überweisen. Wann und wieviel an Tantiemen und Gebühren fällig werden ist oft unklar. Daher führt das Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V am 27. April 2016 in Pforzheim eine Informationsveranstaltung „Abgabepflichten im Kulturbetrieb – GEMA, Künstlersozialabgabe, »Ausländersteuer« und mehr“ durch. info@kulturbuero-rlp.de

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