Berlin: Rechtsstreit um Kandinsky-Aquarell

5. Dezember 2022 · Galerien & Auktionshäuser

Nach Protesten der polnischen Botschaft stoppte das Berliner Auktionshaus Grisebach vorläufig die Versteigerung eines Aquarells des Malers Wassily Kandinsky (1866-1944) aus dem Jahr 1928. Im Katalog ist es unter der Bezeichnung „Ohne Titel“ aufgeführt. Der Vorwurf: es sei 1984 aus dem Nationalmuseum von Warschau „Muzeum Narodowe w Warzawie“gestohlen worden, das seit 1965 Eigentümer des Aquarells gewesen sei. Noch zu Zeiten des Kalten Krieges sei es dann Ende der 1980er Jahre in eine US-amerikanische Privatsammlung gelangt. Die „Berliner Zeitung“ zitierte dazu Diandra Donecker, Geschäftsführerin und Partnerin bei Grisebach: „Die juristische Prüfung hat ergeben, dass es keine Grundlage für irgendwelche Ansprüche auf das Bild gibt.“ Eingeliefert wurde das Werk neben anderen Losen von der deutschen Sammlerin Maren Otto, die es 1988 bei der Münchener Galerie Thomas erworben hatte. Unter den Hammer kam es jetzt bei Grisebach für 310.000 Euro, doch laut „Focus“ folgt dennoch „nun erst einmal eine gerichtliche Klärung, ob der Bieter, der bei der Auktion den Zuschlag erhielt, auch der tatsächliche Eigentümer ist“. Solange ist die Auktion mithin ausgesetzt. Das deutsche Recht kennt die Pikanterie, dass jemand durchaus Eigentumsrechte „ersitzen“ kann, wenn das Objekt in „gutem Glauben“ über einen rechtmäßigen Erwerb in seinen Besitz gelangt ist. Nach einer Verjährungsfrist verliert dann der ursprüngliche Eigentümer seine Rechte, obwohl es sich um Diebesgut handelt. Falls das Gericht urteilen sollte, die Sammlerin Otto habe seinerzeit in gutem Glauben das Aquarell in einer seriösen Galerie erworben, bekommt es dann demnächst der bei der Auktion erfolgreiche Bieter ausgehändigt. Andernfalls könnte das bestohlene Museum eine Herausgabe einfordern.

Dazu in Band 252 erschienen:


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