Berliner Senatsverwaltung vergibt Arbeitsstipendien
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst.
Voraussetzungen: Lebensmittelpunkt in Berlin, Studienabschluss und Nachweis einer mehrjährigen künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst. Zugelassen sind Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Urban Art/Kunst im Stadtraum, Künstlerische Fotografie, Malerei, digitale Kunst/Medienkunst und Performance. Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 Euro bzw. 24.000 Euro dotiert und werden in Raten à 2.000 Euro über einen Zeitraum von 8 bzw. 12 Monaten gezahlt.
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie künstlerische Gruppen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung oder bestimmte Arbeitsvorhaben wie zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc. anstreben. Bewerbungsschluss ist der 03. September 2025. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.
Infos und Kontaktdaten: www.service.berlin.de/dienstleistung/351411/
Dazu in Band 274 erschienen: