Bundeskabinett beschließt neues Konzept für Erinnerungsorte
Das Bundeskabinett hat den Umgang mit Gedenkstätten sowohl an die Verbrechen des Nationalsozialismus als auch der SED-Diktatur überdacht und ein neues Konzept der Erinnerungskultur vorgestellt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer schlug vor, neue Schwerpunkte bei der Arbeit an Orten der Erinnerung zu setzen, was vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. So sollen insbesondere jüngere Menschen stärker durch digitale Mittel informiert werden und dabei neue Formen zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel Hologramme von Zeitzeugen, die ja immer weniger werden und im Falle des Holocaust bald alle verstorben sein werden. Neue Ausstellungsformen sollen die Vermittlung stärken und mehr Besucher*innen anlocken.
Zudem sollen die historischen Orte des Gedenkens saniert und an aktuelle Sicherheitsvorschriften angepasst werden. Denn die Sanierungsbedarfe bei Gedenkstätten seien hoch. Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, erklärte, dass die KZ-Gedenkstätten Ravensbrück und Sachsenhausen für etwa 140 Millionen Euro saniert werden müssten. Daher versprach Minister Weimer eine Erhöhung der Etats für Erinnerungskultur im kommenden Jahr.
Das neue Konzept reagiert auch auf zunehmende Anfeindungen von Gedenkstätten. Weimer betont, dass die politische und fachliche Unabhängigkeit von Erinnerungsorten gewahrt bleiben muss. Die erarbeitete „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“ umfasst etwa 50 Seiten.
Erstmals wurde eine Konzeption des Bundes für Gedenkstätten im Jahr 1999 erarbeitet und 2008 erweitert. Sie regelt die Förderung von Erinnerungskultur an historisch relevanten Orten. Eine Kommission soll zukünftig Vorschläge für weitere Orte, die Eingang in Förderprogramme des Bundes erhalten können, erarbeiten.