Claudia Roth plädiert für „verpflichtende Honoraruntergrenzen“

21. Februar 2022 · Kulturpolitik

Kulturstaatsministerin Claudia Roth sprach mit dem BBK-Bundesvorstand und erklärte, „sich für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz sowie eine Verbesserung der Sozialversicherung und des Urheberrechts“ einsetzen zu wollen. Außerdem kündigte Roth an, „verpflichtende Honoraruntergrenzen für Einrichtungen des Bundes“ einzuführen. Mit Anne Spiegel, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Kabinett Scholz, will sich Roth darüber austauschen, wie der Gabriele Münter-Preis weitergeführt werden kann. Es ist der einzige Preis, der Künstlerinnen ab 40 Jahre fördert. Auch zur Kunstfreiheit gab Claudia Roth ein Statement ab: „Ich habe mir vorgenommen, eine Kulturstaatsministerin der Demokratie zu sein. Das bedeutet: Ich werde alles dafür tun, dass Kunst und Kultur die Freiheit und die Bedeutung erhalten, die sie in einer Demokratie brauchen“. In diesem Sinne ist die Aufnahme der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz mehr als ein bloß symbolischer Akt, denn dies „bedeutet unter anderem: Verwaltung und Gerichte müssten bei der Auslegung von Gesetzen der Kultur einen entsprechenden Stellenwert einräumen.“

Dazu in Band 280 erschienen:


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