Deutscher Kulturrat fordert Erhöhung der Kleinunternehmer*innenregelung

Nachdem zum 01.01.2025 die Umsatzschwelle im Rahmen der Kleinunternehmer*innenregelung gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz zwar bereits auf 25.000 Euro angepasst wurde, bleibt Deutschland nach Ausführungen des Deutschen Kulturrates jedoch trotzdem deutlich unter dem unionsrechtlich möglichen Schwellenwert von 85.000 Euro.
Daher fordert der Deutsche Kulturrat nun eine Ausschöpfung der unionsrechtlichen Grenzen der Kleinunternehmer*innenregelung, die sowohl zur Entbürokratisierung beitragen als auch Kleinunternehmer*innen und Finanzbehörden entlasten würde.