Geraubte Kulturgüter an Italien zurück gegeben
2016 trat das Kulturgutschutzgesetz in Kraft, das die illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgüter und den Handel damit unter Strafe stellt. Die Bestimmungen sind weitreichender als beim Hehlerei-Paragrafen. Nach Auskunft von Kulturstaatsministerin Claudia Roth sind seitdem rund 2.000 Objekte an EU-Mitgliedstaaten zurück gegeben worden.
In diesem Jahr waren es bereits 15 Gegenstände. 14 Objekte, die aus italienischen Museen gestohlen oder bei illegalen Raumgrabungen entwendet und dann nach Bayern verbracht wurden, gab das Landeskriminalamt Bayern unlängst an Italien zurück, darunter ein korinthischer Bronzehelm und antike Münzen. „Dank der vertrauensvollen Zusammenarbeit konnten wir mit keinem anderen europäischen Land so viele Rückgaben erzielen wie mit Italien“, erklärte Roth dazu.