Kölner Domfenster: Schadensersatz für Gerhard Richter
Gerhard Richter stehen 10.000 Euro Schadensersatz zu, weil eine Bildagentur Fotografien aus dem Inneren des Kölner Domes ohne Klärung der Bildrichte zur kommerziellen Nutzung angeboten hat.
Insgesamt 35.000 Euro Schadenersatz muss eine Bildagentur an die Dom-Eigentümerin, die Hohe Domkirche zu Köln (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zahlen (AZ.: 6 U 61/24). Davon stehen nach einem Urteil des Kölner Oberlandesgerichts 10.000 Euro dem Maler Gerhard Richter zu, weil die Bildagentur ohne Erlaubnis Fotos von Richters 2007 entworfenen Kirchenfenster zur kommerziellen Nutzung angeboten hat. Das Gericht befand, die Bildagentur habe ihre Pflicht zur Rechteprüfung grob verletzt, indem sie die Bildrechte nicht eigenverantwortlich geprüft habe, sondern dies den jeweiligen Fotografen überlassen habe. Es hätte einer Lizensierung der insgesamt 220 angebotenen Fotografien durch die Eigentümerin des Domes bedurft.