Kulturgutschutzgesetz: Streit geht weiter

3. Dezember 2016 · Galerien & Auktionshäuser
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Markus Eisenbeis, Inhaber des Kölner Auktionshauses Van Ham, bat das NRW-Kulturministerium um Unterstützung gegen das neu gefasste Kulturgutschutzgesetz: „Gesetze, die nicht erfüllbar sind, sind nicht wirksam“. Sinn dieses Gesetzes ist der Kampf gegen den Handel mit Raubgrabungen, doch auch bei einem Gemälde aus dem 19. Jh. aus Italien, das sich seit 100 Jahren in Familienbesitz befindet, müsse ein Einlieferer dem Auktionator nun nachweisen, dass die Ausfuhr seinerzeit legal war. Wer aber hat schon den Beleg einer Zollbehörde aus dem Jahre 1917 bis heute aufbewahrt? Für Privatpersonen sei es „vielfach unmöglich“, die notwendigen Herkunftsdokumente vorzulegen, klagt Eisenbeis. Auch sein Kollege Henrik Hanstein vom Kölner Kunsthaus Lempertz stößt ins gleiche Horn: „Am meisten belastet uns die Bürokratie“. Vor zwanzig Jahren fürchteten die Kunsthändler Wettbewerbsnachteile, weil der britische Kunsthandel damals noch kein Folgerecht kannte, durch das Künstler oder deren Erben am Erlös bei einem Wiederverkauf beteiligt werden. Jahrelang wurde daraufhin in der EU um eine Harmonisierung des Folgerechts gestritten. Doch auch jetzt beklagen sich die deutschen Kunstversteigerer über Wettbewerbsnachteile. Es sind u.a. auch die Berichte über Plünderungen von Museen und archäologischen Stätten in den Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten des arabischen Raumes, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters dazu veranlassten, eine Verschärfung des Schutzgesetzes zu erreichen. Markus Eisenbeis gegenüber dpa: „Ich kann jede Galerie verstehen, die ins Ausland geht, zum Beispiel nach Österreich, in die Schweiz oder USA“. Mit diesem Kulturgutschutzgesetz soll aber auch die Abwanderung national wertvollen Kulturguts ins Ausland verhindert werden. Der Maler Georg Baselitz zog bereits demonstrativ zehn Leihgaben aus den Dresdner Kunstsammlungen ab; die Münchener Pinakothek der Moderne bekam mit Verweis auf das Gesetz eine Absage, als es für eine Paul Klee-Ausstellung um eine Leihgabe bat, und auch der Sammler Reinhold Würth beklagte sich im „Spiegel“, dass es „einer Teilenteignung gleichkomme, wenn zu viele Kunstwerke auf der Kulturgutliste landen. Der Wert eines Werkes sinkt sofort um 30 Prozent.“ Als Beispiel für die aktuellen Schwierigkeiten der Branche nennt Henrik Hanstein die Versteigerung des Bildes eines flämischen Meisters für 390.000 Euro, für das sein Kunsthaus nun eine Ausfuhrgenehmigung beschaffen müsse. Die werde wohl auch erteilt, doch in anderen Fällen, wo ein solches Zertifikat verweigert werde, träte der Käufer dann wohl von dem Geschäft zurück. Betroffen vom Kulturgutschutzgesetz ist der Handel mit Objekten, die älter als 50 Jahre und mindestens 150.000 Euro wert sind. Laut „artnet“ widmen sich aber von den weltweit 200 wichtigsten Sammlern etwa 180 vor allem der Gegenwartskunst – und die ist von dem Schutzgesetz nicht betroffen.

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