Projektförderung durch die Kulturstiftung des Bundes
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Nächster Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2026.
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen ( z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien) im internationalen Kontext, „die inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen.“ Die Mindestantragssumme muss 50.000 € betragen. Die Finanzierung muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Weitere Informationen: www.kulturstiftung-des-bundes.de