Sofortprogramm für Freischaffende der NRW-Landesregierung

23. März 2020 · Kulturpolitik

Wer freischaffend künstlerisch tätig ist und nachweisen kann, dass eine Performance, ein Vortrag, ein Klangkonzert oder eine Lesung ausfallen musste und es mithin dann auch keine Gagen oder Eintrittsgelderlöse gibt, kann in NRW ein Soforthilfeprogramm der Landesregierung in Anspruch nehmen und einen einmaligen Zuschuss bis max. 2.000 Euro beantragen. Das Geld muss nicht zurück gezahlt werden. Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung (d.h. Regierungspräsidenten von Köln, Düsseldorf, Münster, Arnsberg oder Detmold) zu stellen.  Weitere Informationen sowie das Antragsformular: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus. https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung


WEITERE NACHRICHTEN

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
KUNSTFORUM Probe lesen

„KUNSTFORUM ist ein Magazin, das so gut wie jedes Thema, das wichtig ist, beackert hat, und es ist so umfangreich, dass ich manchmal noch einmal in Heften von vor zehn Jahren schaue, und nicht selten erweist sich Kunstforum als eine Fundgrube…“ – Kasper König

Jetzt nur noch kurz bestätigen...

Wir freuen uns über Ihr Interesse am KUNSTFORUM Newsletter! Sie haben nun eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse bekommen, bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung über den Link!

OK
BIENNALE
GUIDE 2024
JETZT
BESTELLEN