Streit um Kunstschätze der Hohenzollern beigelegt

Seit 2014 hat Georg Friedrich Prinz von Preußen als Oberhaupt der Familie Hohenzollern über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten verhandelt. Diese befanden sich früher im Besitz seiner Vorfahren und sind heute in Museen untergebracht. Jetzt einigten sich der Prinz und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer als Vertreter der öffentlichen Hand (Bund und die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg) auf eine Lösung: Tausende Kunstschätze aus dem früheren Kaiserhaus Hohenzollern bleiben auf Dauer in Museen in Berlin und Brandenburg.
Zentraler Punkt sei die Übernahme aller Objekte des ehemaligen Hohenzollernmuseums in eine gemeinsame gemeinnützige „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz”, heißt es. Laut Weimer werde es so nun endlich Rechtsfrieden geben.
Nachdem 1918 die Monarchie in Deutschland endete, wurde das Vermögen der Hohenzollern eingezogen. Seit 1926 wurde über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs gestritten. Zwar wurde damals per Vertrag eine Vermögensregelung zwischen dem damaligen Staat Preußen und den Hohenzollern getroffen, wem was gehört. Doch die Rechtsunsicherheit konnte damit letztlich nicht beigelegt werden. Im Rahmen der sozialistischen Bodenreform hatte dann die Sowjetische Militäradministration in Deutschland 1945 die Hohenzollern in der Sowjetischen Besatzungszone (spätere DDR) und in Berlin entschädigungslos enteignet.
Der Streit um die Rückgabeforderungen eskalierte 2020/21, als Prinz Georg Friedrich und das Haus Hohenzollern gegen einzelne Wissenschaftler*innen und diverse Presseorgane juristische Schritte unternahmen. 2023 teilte dann ein Sprecher des Hauses mit, der Prinz von Preußen werde alle Klagen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz zurückziehen. Er wolle seine Ansprüche auf die Rückgabe Tausender Kunstobjekte aufgeben. Als Begründung führte der Prinz an, der Verzicht soll den Weg für eine „unbelastete historische Debatte“ freimachen. 2024 wurden hierfür Gespräche aufgenommen.
In der neuen Stiftung hat nun die öffentliche Hand eine Zweidrittelmehrheit. Physisch bleiben die Kunstgegenstände in den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und im Deutschen Historischen Museum (DHM) in Berlin. Die „Herausgabeansprüche“ der Hohenzollern gehen an die neue Stiftung über. Einige Objekte, so z.B. sieben Tabatieren, verbleiben aufgrund gesonderter Absprachen im Eigentum der Hohenzollern.
Die jetzt Einigung tritt formal erst in Kraft, wenn in den kommenden Wochen die Aufsichtsgremien der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutschen Historischen Museums zugestimmt haben.