Zusammenlegung von Tarifbereichen der GEMA
Seit Jahresbeginn 2026 gelten überarbeitete Tarifbereiche der GEMA. Dabei blieben prozentuale Abgaben auf Eintrittsgelder oder vergleichbare Entgelte unverändert, jedoch wurden einige Tarife neu strukturiert, um die Nutzung zu vereinfachen.
Zusammengeführt wurden das Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern unter dem einheitlichen Tarif V‑BT sowie eine Zusammenführung der Tarife für Filmvorführungen unter dem neuen Tarif T. Abgesehen von dieser Vereinfachung der Tarifangaben ändert sich an den Kosten für die Nutzungen nichts.