Deutscher Kulturrat fordert einheitlichen Umsatzsteuersatz für künstlerische Leistungen

Der Deutsche Kulturrat betonte als Spitzenverband der Bundeskulturverbände wiederholt, dass Steuerpolitik als Instrument der indirekten Kulturförderung anzusehen ist und daher an aktuelle Situationen angepasst werden müsse. Gerade Vereinfachungen des Steuerrechts und der Abbau von Bürokratie im Steuerrecht bezogen auf den Kulturbereich würden begrüßt werden. Nachdem es eine Einigung bei der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Kunstverkäufen durch den Handel gibt, sieht der Deutsche Kulturrat nun Handlungsbedarf in der Herstellung von Klarheit bei Umsatzsteuerermäßigungen insbesondere in Bezug auf Künstlerische Fotografie, Lichtkunst, Videoarbeiten und Serigrafien.
Denn für diese Kunstformen wird momentan der volle Umsatzsteuersatz von 19 % erhoben, während beispielsweise Malereien und Skulpturen, die von Hand angefertigt wurden, mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% berechnet werden dürfen. Der Deutsche Kulturrat kritisiert, dass bestimmte – und zwar: traditionelle – Formen des Kunstschaffens steuerbegünstigt werden. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, die unter anderem die Behandlung von dramaturgischen gegenüber gelesenen Hörbüchern, Lesungen mit und ohne schauspielerische Darbietungen betreffen. Daher fordert der Deutsche Kulturrat nun künstlerische und kulturelle Leistungen und Lieferungen mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz von 7 % zu belegen, um Bürokratie weiter abzubauen sowie die Rechtssicherheit und Gleichbehandlung zu gewährleisten.