documenta: Gesellschafter und Aufsichtsrat attackieren ruangrupa

19. September 2022 · Kulturpolitik

Der Ton wird schärfer, auch in den Auseinandersetzungen innerhalb der documenta-Gremien über das d 15-Filmprogramm “Tokyo Reels” des Kollektivs Subversive Films. In einer gemeinsamen Erklärung werfen die Gesellschafter (Stadt Kassel, Land Hessen) und der Aufsichtsrat der künstlerischen Leitung, nämlich dem kuratorischen Kollektiv ruangrupa, vor: “Die aktuelle Kommentierung der Filme ist… nicht geeignet, da sie die teils antisemitischen und terroristische Gewalt verherrlichenden Propagandafilme gerade nicht historisch einordnet”. Die Freiheit der Kunst wird in dem Statement zwar explizit betont, zugleich aber muss sich ruangrupa eine deutliche verbale Attacke gefallen lassen: “Die Kuratorinnen und Kuratoren weigern sich…, die damit verbundene Verantwortung wahrzunehmen oder in eine selbstkritische Reflexion der Ereignisse zu gehen. Sie werfen im Gegenteil dem wissenschaftlich breit aufgestellten und renommierten Fachwissenschaftlichen Gremium mit seiner interdisziplinären Expertise Rassismus und Unwissenschaftlichkeit vor. Diese Vorwürfe weisen wir auf das Schärfste zurück.” Erneut mahnen die Gesellschafter und der Aufsichtsrat mit einer dringlichen Bitte an, “die einhellige Einschätzung der Fachwissenschaftlichen Begleitung in der Ausstellung ergänzend zur eigenen Kontextualisierung sichtbar zu machen.” Abschließend heißt es: “Alternativ behalten sich die Gesellschafter vor, diese Informationen außerhalb der Ausstellungsräume im Öffentlichen Raum am Zugang zu den Vorführungsorten für die Besucherinnen und Besucher zur Verfügung zu stellen.” Wenn das geschähe, dürfte ruangrupa dies sicherlich erneut als Eingriff in seine “exklusive künstlerische Verantwortung der documenta fifteen” empfinden und larmoyant Zensurvorwürfe erheben, die aber in diesem Falle unangebracht wären: die documenta lebt ja von lebhaften Diskussionen im öffentlichen Raum; wo eben nicht nur Demonstrationen Dritter als Begleitscheinung der d 15 stattfinden, sondern ebenso Ergänzungen und Widersprechungen seitens der Gesellschafter möglich sein müssen, ohne dass dies als Bevormundung empfunden wird. Dass es in der letzten d-15-Woche noch zu einem Konsens und damit zu versöhnlichen Geste kommen könnte, ist freilich und leider nicht zu erwarten.

Dazu in Band 284 erschienen:


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