Künstlersozialabgabe sinkt

2026 soll die Künstlersozialabgabe nur noch 4,9 Prozent betragen. Die Abgabe war 2023 von 4,2 auf 5 Prozent erhöht worden; nun sinkt sie erstmals wieder.
Bärbel Bas, als Bundesministerin für Arbeit und Soziales zuständig für die KSK-Künstlersozialkasse und die Festsetzung der Beiträge, erklärte dazu: „Möglich wird das, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt hat, als noch im vergangenen Jahr prognostiziert wurde. Mein Ziel ist es, den Abgabesatz auch langfristig zu stabilisieren – gerade mit Blick auf die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke.“
Wer freiberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig ist und damit pro Jahr mindestens 3.900 Euro erwirtschaftet, ist über die KSK gesetzlich pflichtversichert, d.h. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Berechnungsgrundlage für die Beiträge ist das jährliche Arbeitseinkommen. Die Versicherten zahlen die Hälfte, wie sonst woanders abhängig Beschäftigte auch; die andere Hälfte als sogenannten „Arbeitgeberanteil“ übernimmt die KSK. Ihren Anteil erwirtschaftet die KSK wiederum durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 20 Prozent, und die restlichen 30 Prozent zieht sie als „Künstlersozialabgabe“ bei den Verwertern ein, d.h. Galerien, Verlagen, Sendern, Theatern etc. Derzeit sind bei der KSK 190.000 Pflichtversicherte registriert.
Dazu in Band 274 erschienen: