Ministerkonferenz über Kulturerbe aus der Kolonialzeit

17. Januar 2019 · Kulturpolitik

Im März 2019 beschäftigt sich die Kultusministerkonferenz damit, wie mit Kulturgütern umgegangen werden soll, die in „kolonialem Kontext“ in hiesige Museen mit ihren ethnologischen und anthropologischen Sammlungen gelangt sind. So hat z.B. die Staatliche Kunstsammlung Dresden bereits angekündigt, 2019 menschliche Gebeine nach Namibia und Australien zurück zu geben. Das ist bürokratisch nicht immer einfach – mal sind nämlich das Auswärtige Amt und die Botschaft des betreffenden Landes für solche Restitutionen Ansprechpartner, mal muss bei einem Museum in Landeseigentum erst der Landtag einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Dresdner Sammlungsdirektorin Marion Ackermann wünscht sich daher von der Kultusministerkonferenz die Verständigung auf eine „einheitliche Linie der Bundesländer“. Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda erklärte dazu, bis zum Beginn der Konferenz solle wohl auch solch ein Modus erarbeitet werden. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, plädiert für die Einrichtung eines „Strukturfonds zur Unterstützung von Museen in Afrika und anderen Teilen der Welt“, der dort die Museen vor Ort bei der „Lösung infrastruktureller Probleme oder beim Kulturerhalt durch Restaurierung, Konservierung oder Digitalisierung“ helfen soll. Wo „juristisch wenig zu machen“ sei, regt Parzinger die „Bildung einer internationalen Ethikkommission“ an, bestehend aus Fachleuten, die ähnlich wie bei der NS-Raubkunst „Empfehlungen für Kunst- und Kulturgüter aus kolonialen Zusammenhängen“ erarbeiten soll. Afrikanische Antiquitäten spielen auch im Kunsthandel eine nicht unerhebliche Rolle – man findet sie in etablierten Galerien, aber auch auf Flohmärkten und sogar bei ebay, wo jüngst eine Aufsatzmaske aus Mali „mit Expertise“ für 75 Euro angeboten wurde.

Dazu in Band 236 erschienen:

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