NRW sichert Museum Schloss Moyland Rechte an Beuys-Werken
Das Museum Schloss Moyland konnte einen lange währenden Streit mit den Erben des bedeutenden Universalkünstlers Joseph Beuys beilegen. Nun zahlt das Land Nordrhein-Westfalen 3,25 Millionen Euro an die Witwe Eva Beuys und ihre Kinder, wodurch die Museumsstiftung im Gegenzug umfassende Nutzungsrechte an Tausenden Werken von Joseph Beuys erhält.
Denn im Schloss Moyland werden etwa 6.000 frühe Werke von Joseph Beuys sowie Zehntausende Dokumente und Fotografien bewahrt. Nun kann das Museum Schloss Moyland die Werke in Ausstellungen zeigen, in Katalogen sowie digital abbilden, ohne jedes Mal die Erlaubnis zu erbitten. Diese Regelung folgt auf anhaltende Auseinandersetzungen über Ausstellungs- und Abbildungsrechte, die teilweise gerichtlich entschieden werden mussten.
Auch wenn das Urheberrecht weiterhin bei dem Joseph Beuys Estate verbleibt, kann das Museum nun nach Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte die Werke auch für Marketingzwecke nutzen und beispielsweise Artikel mit Beuys-Werken für den Shop herstellen lassen.
Kulturministerin Ina Brandes freut sich, dass die Sichtbarkeit der Werke von Beuys in Nordrhein-Westfalen mit dieser Übereinkunft gesichert ist und die Besucher*innen das Werk Beuys nun ohne Einschränkungen erleben können: „Ich bin Eva Beuys und dem Joseph Beuys Estate für diesen Durchbruch sehr dankbar.“
Dazu in Band 278 erschienen: