Rechtsstreit um Thorak-Plastik beigelegt

28. Juli 2021 · Kulturpolitik

Josef Thorak (1889-1952) zählte neben Arno Breker zu den populärsten Bildhauern der NS-Zeit. Sein Hang zur Monumentalplastik entsprach dem Kunstgeschmack der damaligen Parteielite, und Hitler persönlich setzte ihn auf die „Gottbegnadetenliste“, auf der rund 1.000 privilegierte Künstler notiert waren. Thoraks „Schreitende Pferde“ zierten die Gartenfront der Berliner Reichskanzlei. Nach 1945 galten sie als verschollen, wurden 1989 am Sportplatz der Sowjetischen Kaserne von Eberswalde gefunden, verschwanden kurz darauf erneut und wurden dann erst 2015 bei einer bundesweiten Razzia in Bad Dürkheim sicher gestellt. Die Razzia wurde wegen des Verdachts der Hehlerei mit rechtswidrig erlangtem Bundesvermögen durchgeführt. Ein dort ansässiger Unternehmer erklärte, er habe die Pferdeskulptur rechtmäßig gekauft; die Bundesrepublik Deutschland hingegen bestand darauf, aufgrund des Vertrags zur staatlichen Wiedervereinigung sei sie 1990 Eigentümerin des Werks geworden. Der Rechtsstreit darüber endete nun mit einem außergerichtlichen Vergleich: der Unternehmer gibt die „Pferde“ an den Bund heraus, darf aber andere Werke behalten.

Dazu in Band 63 / 64 erschienen:


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