Urteil: Plakatmaler Götz Valien Miturheber von zwei Gemälden Kippenbergers
Nach einem langen Prozess hat das Oberlandesgericht München nun die Anerkennung der Miturheberschaft des Plakatmalers Götz Valien aus Berlin an zwei Gemälden des bekannten Künstlers Martin Kippenberger entschieden. Dabei handelt es sich um die Werke „Paris Bar“ aus den Jahren 1992 und 1993. Durch den Beschluss des Oberlandesgerichts wurde ein Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2023 bestätigt, das von den Nachlassverwaltern Kippenbergers angefochten wurde. So kamen beide Gerichte zu dem Urteil, dass Götz Valien einen eigenen schöpferischen Beitrag durch die Ausführung der Gemälde geleistet hat, der nicht nur rein handwerkliche Tätigkeit betrifft. Mit diesem Urteil ändert sich die Kunstgeschichtsschreibung, da die beiden Arbeiten bislang alleinig dem 1997 verstorbenen Kippenberger zugeschrieben werden. Nun hat Valein Anspruch auf Namensnennung bei Reproduktionen und Präsentationen der Werke.
Das Gerichtsurteil könnte nun auch über diesen einzelnen Fall hinaus Bedeutung erlangen, da es als Präzedenzfall auch für andere Fragen der Urheberschaft bei arbeitsteilig konzipierten Werken herangezogen werden könnte.