ZPS: Künstler Philipp Ruch nach Aktion mit gefälschten AfD-Briefen freigesprochen
Der Künstler und Gründer des Zentrums für Politische Schönheit Philipp Ruch versandte gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Künstler*innengruppe gefälschte Briefe, die angeblich von der Parteispitze der Alternative für Deutschland an Parteimitglieder kommen sollten. In den Schreiben, die im November 2023 an neun AfD-Mitglieder gingen, wurde angegeben, dass die Bundesgeschäftsstelle der Partei Daten in Bezug auf ein etwaiges Verbotsverfahren sichten wolle. Bei relevanten Hinweisen in Bezug eines Sichtungsverfahrens hinsichtlich Datenmaterials, das zu einem Verbot der Partei führen könne, wurde die Verlosung von Tankgutscheinen und drei Wochenendreisen als Anreiz angeboten.
In dem Schreiben wurde nach Ruchs eigener Aussage darum gebeten, alles zu liefern, was es an rechtsextremen Umtrieben gibt. Seiner Ansicht nach sei der Hinweis auf ein absurdes Gewinnspiel ausreichend, um deutlich zu machen, dass der Brief nicht echt sein könne und es sich um eine Kunstaktion handele.
Doch da das Zentrum für Politische Schönheit die Unterschriften der Parteivorsitzenden aus dem Internet nachgedruckt unter das Schreiben gesetzt habe, wurde er wegen Urkundenfälschung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verhängung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro, was insgesamt 7.200 Euro ergibt, gegen Philipp Ruch. In den Augen der Staatsanwaltschaft versuchte das Zentrum für politische Schönheit gezielt, die Partei bloßzustellen.
Doch das Berliner Amtsgericht hat den 44-jährigen Künstler nun freigesprochen. In dem Gerichtsurteil heißt es, dass der Vorwurf der Urkundenfälschung zugunsten der Kunstfreiheit aufgewogen wurde. Die Vorsitzende Richterin führte aus, dass das Ganze deutlich als Kunstaktion erkennbar gewesen sei. Daher erfolgte nun der Freispruch von Philipp Ruch auf Kosten der Landeskasse, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dazu in Band 232 erschienen: