ZPS-Scholz-Video: Markenrechtsverletzung?
Einen Tag, nachdem das Zentrum für Politische Schönheit ZPS ein KI-generiertes Video veröffentlichte, auf dem Bundeskanzler Olaf Scholz angeblich für ein Verbot der AfD eintritt, meldete „Netzpolitik.org.“: „Bundesregierung lässt Video von Künstlerkollektiv sperren“.
Die Regierung habe wegen einer Markenrechtsverletzung durch das ZPS das Deepfake-Video über Bundeskanzler Olaf Scholz bei Youtube, X, Facebook und Instagram gemeldet. In der Beschwerde beruft sich die Regierung auf den markenrechtlich geschützten „Flaggenstab“ mit der „Bildwortmarke“ des Bundesadlers. Allerdings unterscheidet sich das vom ZPS gefälschte Adler-Logo deutlich vom Original. Das ZPS spricht in einer Gegenbeschwerde von „kleinlicher Kunstzensur”. „Netzpolitik.org” lässt den Urheberrechtsfachmann Till Kreutzer zu Wort kommen, der die Ansicht vertritt, das Urheberrecht diene dazu, angemessene Vergütungsansprüche durchzusetzen, nicht aber staatliche Kunstzensur. „Wenn die Bundesregierung gegen ein Deepfake vorgehen wolle, dann müsste sie eigentlich das Persönlichkeitsrecht des Bundeskanzlers ins Feld führen, sagt Kreutzer. Auch dort sei aber kontextbezogen eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kanzlers und der Kunstfreiheit zu machen”.
Dazu in Band 215 erschienen: