Abschaffung des FABiK – Fonds für Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstler*innen in Berlin
Vom Berliner Senat wurde ein Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027 verabschiedet und dem Abgeordnetenhaus vorgelegt, der keine Gelder für den Fonds Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler*innen, kurz FABiK, vorsieht. Dieser Fonds wurde 2016 in Berlin eingeführt, um die Honorierung bildender Künstler*innen bei Bereitstellung von Kunstwerken für Ausstellungen in kommunalen Galerien einheitlich zu regeln. Seitdem gilt der Fonds als Modell für den Umgang mit Ausstellungshonoraren in der Bunderepublik Deutschland.
Wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg berichtet, war der FABiK im Haushaltsplan für 2024 mit 650.000 Euro etatisiert, wurde 2025 jedoch bereits in Gänze ausgesetzt und soll nun im Haushalt 2026/2027 nicht wieder aufgelegt werden. Stattdessen gibt es Pläne, den allgemeinen Fonds für Kommunale Galerien um 300.000 Euro zu erhöhen.
Mit dem Wegfall des Fonds für Ausstellungsvergütung FABiK gilt die Leitlinie nicht mehr, die die Honorierung für die Bereitstellung von Kunstwerken verbindlich für alle Bezirke in Berlin regelte. Hierdurch bleibt es zwar noch bei der „Empfehlung für Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare” des Landes, diese sind jedoch nicht verpflichtend, sodass es keine festgelegten Honorare mehr geben wird, sondern diese wieder Verhandlungssache werden, wie auch in den meisten anderen Teilen Deutschlands.