Galerist Johann König scheitert mit Klage an Bundesverfassungsgericht

Da sich der Berliner Galerist Johann König und seine Ehefrau Lena in dem Anfang 2025 erschienen Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters über die Berliner Kunstszene wiedererkannten und sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlten, wollten sie den Vertrieb des Buches verbieten lassen, was nun ein weiteres Mal abgelehnt wurde.
Christoph Peters Roman „Innerstädtischer Tod” handelt von einem Künstler namens Fabian Kolb, der sich mit einer Ausstellung in der fiktiven Berliner Galerie Konrad Raspe den Durchbruch erhofft, jedoch in verschiedene ethische Dilemmata gerät, da kurz vor Eröffnung der Schau Vorwürfe von Mitarbeiterinnen der Galerie gegen den Galeristen laut werden.
Mit ihrer Klage gegen den Roman ging das Ehepaar König mit der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann in mehrere Instanzen. Bereits im Frühjahr 2025 stellte das Ehepaar König einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vertrieb des Buches beim Landgericht Hamburg, womit sie ebenso scheiterten wie mit einer folgenden Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Im Juli legten Johann und Lena König sodann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, dem höchsten Gericht der Bundesrepublik, die Ende Juli 2025 nun ebenfalls abgewiesen wurde.