GEMA vor Gericht siegreich gegen ChatGPT

26. November 2025 · Kulturpolitik

In der Klage der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter Open-AI hat die Verwertungsgesellschaft vor dem Landgericht München einen ersten Sieg errungen. Vor Gericht wurde festgestellt, dass Open-AI mit dem Training und der Ausübung von ChatGPT geltendes Urheberrecht verletze.

Beispielhaft klagte dies die GEMA anhand der Rechte an Songtexten deutscher Urheber*innen an, für deren Text-Nutzung ChatGPT Lizenzen hätten erwerben müssen. Da ChatGPT auf einfache Prompts von Nutzer*innen Teile der Originalwerke ausgebe, stelle dieses Vorgehen vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht dar.


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