GEMA vor Gericht siegreich gegen ChatGPT
In der Klage der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter Open-AI hat die Verwertungsgesellschaft vor dem Landgericht München einen ersten Sieg errungen. Vor Gericht wurde festgestellt, dass Open-AI mit dem Training und der Ausübung von ChatGPT geltendes Urheberrecht verletze.
Beispielhaft klagte dies die GEMA anhand der Rechte an Songtexten deutscher Urheber*innen an, für deren Text-Nutzung ChatGPT Lizenzen hätten erwerben müssen. Da ChatGPT auf einfache Prompts von Nutzer*innen Teile der Originalwerke ausgebe, stelle dieses Vorgehen vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht dar.