Richter*innen für Schiedsgericht bei Restitutionsfällen ernannt

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer teilte mit, dass eine neue Institution die Rückgabe von Kunstgegenständen, die von den deutschen Nationalsozialisten geraubt wurden, erleichtern soll. Für dieses Schiedsgericht wurden 36 Schiedsrichter*innen benannt.
Um den Washingtoner Prinzipien von 1998 mehr Gewicht zu verleihen und zu unterstützen, dass die rechtmäßigen Besitzer*innen der geraubten oder unter Zwang verkauften Werke sowie ihre Erben zur Anmeldung ihrer Ansprüche ermutigt werden, vereinbarten Bund, Länder und Kommunen in diesem Frühjahr die Einberufung eines Schiedsgerichts, dessen Personal nun berufen wurde.
Die Institution soll von einer Doppelspitze angeführt werden, die aus Elisabeth Steiner, der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und Peter Müller, früherer CDU-Politiker und Verfassungsrichter, besteht.
Die neue Struktur der Gerichtsbarkeit löst die bisherige sogenannte Beratende Kommission ab. Nun können sich Betroffene selbst an das Schiedsgericht wenden. Weiterhin soll das Schiedsgericht zukünftig nicht nur Empfehlungen abgeben, sondern auch Entscheidungen treffen dürfen.
Dazu in Band 262 erschienen: