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Essay · von Hannes von Gösseln · S. 13 - 15
Essay , 1979

Hannes von Gösseln
Galeristen sind keine Arbeitgeber

Zum geplanten Künstler-Sozialversicherungsgesetz

Die Galeristen würden über das geplante Künstler-Sozialversicherungsgesetz meckern, damit scheint der Gesetzgeber fest gerechnet zu haben. Diese Erwartungen wurden prompt erfüllt und das könnte davon abhalten zu prüfen, ob die Galeristen mit ihren Beschwerden vielleicht recht haben. Die klage paßt ja ins Bild: wer rückt schon freiwillig sein Geld raus? Hinzu kommt, daß Galeristen immer, wenn es um ihre Interessen geht, die “ihrer” Künstler vorschützen, wobei sie in dem allgemeinen Durcheinander, das die Beziehungen von Künstlern und Galeristen kennzeichnet, nicht mal der bewußten Irreführung bezichtig werden können; wahrscheinlich haben sie sogar recht, wenn sie ihre Position und die der Künstler in einem gemeinsamen Boot lokalisieren, sie rudern ja, auf ihre Weise, kräftig mit. Und ebensowenig wie Künstler lassen sich die Galeristen über einen Leisten schlagen: der eine betreibt eine Galerie, weil er ein Abschreibungsunternehmen braucht, der andere, weil er gern edle Ware handelt, ein dritter, weil er nicht ahnt, daß er aus den Schulden nicht mehr heraus kommen wird, ein vierter aus Spaß an der Sache und an der Aufgabe des Vermittlers. Einige führen ihre Künstler sogar auf einer Gehaltsliste, aber dieser Fall ist so rar, daß man mit Sicherheit eines sagen kann: Arbeitsgeber sind die Galeristen nicht. Hannes von Gösseln, Galerie de Gestlo, beschreibt, welche Konsequenzen sich ergeben werden, wenn das geplante Künstler-Sozialversicherungsgesetz die Galeristen trotzdem wie Arbeitgeber zur Kasse bitten würde. (Die Redaktion)

Im Laufe der letzten Jahre sind von der sozial-liberalen Koalition in Bonn eine Reihe von Gesetzen verabschiedet…


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von Hannes von Gösseln

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