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Magazin: Kulturpolitik · von Hannes Schmidt · S. 162 - 162
Magazin: Kulturpolitik , 1982

Kennen Kunst und Künstler “grenzenlosen” Transit?

Ein europäisches Märchen auf dem Prüfstand der Realität
von Hannes Schmidt

Es war einmal – so möchte man ein kurioses europäisches Märchen von heute beginnen – es war einmal ein westdeutscher Künstler, ein Maler. Der wollte einige seiner Arbeiten Freunden, Sammlern und Galeristen in verschiedenen Nachbarländern der Bundesrepublik zeigen. Vielleicht könnte er später einmal dort ausstellen. Er war guten Mutes. Denn er hatte etwas von einem “Florenz-Abkommen” (Florence Agreement) der UNESCO gehört. Und von einem Zollzertifikat der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IAA Customs Certificate). Wie es hieß, seien Werke lebender Künstler von reinen Zollgebühren in den meisten Ländern befreit. Und er lebte ja, wenn auch mehr schlecht als recht.

Natürlich wußte er auch, daß es die europäische Wirtschafts- und Zollgemeinschaft und den Europarat mit seinen eigenen Kulturkonventionen gab. So besorgte er sich also einen “Künstlerpass” und füllte ihn aus. Es hieß, der gelte in ganz Europa. Also machte er sich guten Mutes auf den Weg, überzeugt davon, daß jene Abmachungen den Grenzbehörden allenthalben wohlbekannt seien.

Aber er erlebte unerwartet bittere Enttäuschungen. Als er seine Werke an der Grenzstation auspackte und zur Freigabe vorzeigte, erhob sich bei den Zollbeamten vielfaches Kopfschütteln. Man war ratlos. Es gab stundenlange Wartezeiten. Denn von der IAA und von Florenz wußten sie gar nichts; nur die kleinen runden süßen “Florentiner” Kuchen kannten sie. Hingegen kramten sie seltsame, schwer leserliche Formulare in fremden Sprachen aus. Die sollte er ausfüllen, beschwören, unterschreiben und hinterlegen oder an bestimmte ferne Adressen schicken. Zusätzlich forderte man von ihm als…

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