Rehberger-Installation: Gerichtsurteil

5. März 2016 · Kulturpolitik
Bookmark (0)
Please login to bookmark Close

Bei der Räumung eines Clubs kam 2012 eine Installation des Künstlers Tobias Rehberger abhanden. Der Bildhauer hatte eine Raucher-Lounge mit 3.000 Glühbirnen geschaffen. Die Clubbetreiber verklagten die Eigentümerin der Immobilie, die Deka-Bank, und forderten 2,95 Mill. Euro Schadensersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verwarf die Berufung der Clubbetreiber gegen das erstinstanzliche Urteil: Nach den Verjährungsfristen im Mietrecht hat ein Mieter nur maximal sechs Monate Zeit, um gegen den Vermieter oder Eigentümer Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist dürfe der Vermieter mit einer vom Vermieter zurückgelassenen Sache grundsätzlich machen, was er wolle (Az.: 2 U 182/14).

Bookmark (0)
Please login to bookmark Close

Weitere Nachrichten


DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Rune Mields

Altes Rathaus, Göttingen, 15.9. - 1.11.1992

Sabine Groß

Galerie Mathias Kampl, München, 10.11.1992 - 15.1.1993

Immer noch Maler

Ein Gespräch mit Walter Obzolzer

Nationale Kunst-Leistungsschau

53. BIENNALE VENEDIG: Länderpavillons

Helga Griffiths

"Something in the air .«

Kunstverein Ulm, 10.9.- 30.10.2005

Ettore Spalletti

Museum Kurhaus, Kleve, 24.5. – 20.920.09

Fetische und Götzen

Jason Rhoades: Black Pussy

Hauser & Wirth, 21.09.05-29.10.05

Chris Burden

Miller Nordenhake Köln, 13.11.1992 - 23.1.1993

024-004-002.jpg -

Performance:

Bilddokumentation zu Aufführungen von 30 Performern

VENEDIG
BIENNALE