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Magazin: Hochschulen & Akademien · S. 165 - 165
Magazin: Hochschulen & Akademien , 1983

Der Hochschulstreit

von Klaus Honnef

Mitunter haben es Politiker und Bürokraten nicht leicht. Das sollte der Korrektheit halber einmal erwähnt werden. Denn mitunter wollen sie tatsächlich leider häufig selbstverschuldete Zustände ändern, wenn sich herausgestellt hat, daß man beim besten Willen nicht mehr an ihnen festzuhalten vermag. Unter einem solch’ unhaltbaren Zustand leidet seit Jahren der Fachbereich Kunst und Design der Fachhochschule Köln. Zwar enthält sein Lehrangebot den Bereich der Freien Kunst, was insofern bemerkenswert ist, als an allen anderen deutschen Fachhochschulen diese Sektion nicht vertreten ist und kraft Gesetzes auch nicht vertreten sein darf, doch die Studenten dieses Ausbildungszweiges konnten bis zum 1. Januar 1980, wollten sie denn schon unbedingt auf eine abgeschlossene Ausbildung verweisen, allenfalls das Diplom einer Fachhochschule erringen und waren demnach gegenüber Absolventen eines Hochschulstudiums zumal bei Berufswünschen in Richtung des öffentlichen Dienstes von vornherein benachteiligt. Genau genommen hatte der Gesetzgeber, als er die traditionsreiche Kölner Werkkunstschule schloß und sie zu einem Fachbereich im Rahmen einer Fachhochschule machte, eine klassische Gesetzeslücke hinterlassen, als er darauf verzichtete, im Jahre 1971 die Freie Kunst in diesem Fachbereich zu liquidieren. Der Grund der Gesetzeslücke ist allerdings weder Fahrlässigkeit noch Vergeßlichkeit, ihn lieferte vielmehr die beträchtliche Anzahl der Studenten, die sich seinerzeit in Köln im Fach der Freien Künste ausbilden lassen wollten.

Inzwischen ist ihre Zahl auf 800 Studentinnen und Studenten gestiegen. Doch bereits im Jahre 1979 hat der Gesetzgeber durch eine Novellierung des Fachhochschulgesetzes versucht, des offenkundigen Problems Herr zu werden. Seither braucht sich der Absolvent eines Studiums der Freien Kunst…

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