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Magazin: Museen & Institutionen · von Claudia Herstatt · S. 436 - 438
Magazin: Museen & Institutionen , 1999

CLAUDIA HERSTATT
Hamburger Museen selbständig

UMWANDLUNG IN STIFTUNGEN ERMÖGLICHT ZEITGEMÄSSES MANAGMENT

Museen in Österreich, Italien und vielen deutschen Städten blicken aufmerksam gen Norden: Seit dem 1. Januar 1999 sind Hamburgs sieben staatliche Museen als “Stiftungen öffentlichen Rechts” per Gesetz selbständig geworden. Ein Novum in der bundesdeutschen Museumslandschaft, von dem sich die Hamburger Kunsthalle, das Museum für Kunst und Gewerbe, das Museum für Hamburgische Geschichte, das Museum für Völkerkunde, das Altonaer Museum, das Helms-Museum für Archäologie und Geschichte und das Museum der Arbeit neue Impulse erhoffen und ein zeitgemäßes Management versprechen.

“Kostenneutralität” war für die Verselbständigung der Museen in Hamburg Voraussetzung. Bisher gibt es nur in den Niederlanden eine vergleichbare Entlassung der Museen in die Eigenverantwortung, dort allerdings mit der aufputschenden Finanzspritze eines Stiftungskapitals.

Weder Privatisierung noch Kommerzialisierung sind das Ziel der Reform. Mehr Flexibilität soll den Museen die Möglichkeit verschaffen, ihre traditionellen Aufgaben effektiver zunehmen, wirtschaftlicher zu arbeiten und sich attraktiver zu präsentieren. Ein jeweils dem Direktor gleichgestellter kaufmännischer Geschäftsführer soll die finanziellen Geschicke der Häuser in unternehmerische Bahnen lenken – seine eigenen in zwei Jahren ebenfalls. Dann muß er sein Gehalt im Hause erwirtschaften. Bis dahin subventioniert der Staat die zusätzlichen Stellen. Diese Zuwendungen und Startkosten von einer Million Mark im Jahr 1999 müssen jedoch teilweise und in Jahresraten der Finanzbehörde zurückerstattet werden.

In jedem Museum wacht ein zehnköpfiger Stiftungstat mit der amtierenden Kultursenatorin beziehungsweise dem Präses der Kulturbehörde an der Spitze über die Entwicklung der Stiftungen öffentlichen Rechts, derzeit ist es die Kultursenatorin Dr. Christina Weiss.

Die Entscheidung für diese Rechts- und Organisationsform ist…


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von Claudia Herstatt

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