Jonathan Meese: erneuter Freispruch

6. Mai 2015 · Kulturpolitik
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Jonathan Meese hatte im vergangenen Herbst erneut bei einer Performance den Hitlergruß dargeboten – diesmal bei einem Literaturfest in München. Meese hatte dort über seine Ausbootung als „Parsifal“-Regisseur bei den Bayreuther Festspielen gelästert, seit 1945 habe es dort „keine starke Performance“ mehr gegeben, die „letzte starke Inszenierung“ sei Hitler gewesen. Die Staatsanwaltschaft München stellte jetzt ein Verfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach dem Strafrechtsparagrafen 86a ein. Der Anwalt des Künstlers argumentiert, der Auftritt sei als Performance anzusehen und damit als Kunst. Wegen Zeigen des Hitlergrußes habe nun schon das vierte Verfahren gegen seinen Mandanten „mit einem Freispruch“ geendet. In der Berichterstattung über einen früheren Prozess gegen Meese hatte die „Süddeutsche Zeitung“ auf den Künstler Anselm Kiefer verwiesen, der 1969 als Abschlussarbeit in verschiedenen Ländern den Hitlergruß ausführte, und zwar dort, wo sein Vater als Wehrmachtsoffizier gewesen war, wobei Kiefer auch Teile der Uniform seines Vaters in den Auftritt integrierte. „In Meeses Selbstkostümierung als Propagandist der ‚Diktatur der Kunst‘ im Nazi-Outfit ist von einer solchen Spannung nichts zu spüren, und wenn er sich die ‚Entdämonisierung‘ Hitlers auf die Fahnen schreibt, ist er aktuell mitten im Mainstream“, so lautete schließlich der Vergleich der „Süddeutschen“ zwischen den beiden Künstlern. Und so mögen denn auch andere Kritiker dem Performer Jonathan Meese eher eine oberflächlich-klamaukige Effekthascherei bescheinigen, mit der er seine verbalen Tiraden gestisch garniert, und der es an der intellektuellen Tiefe mangelt, die für eine ernsthafte künstlerische Auseinandersetzung mit der deutschen Geschuchte des 20. Jh. vonnöten ist.

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