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Titel: Res Publica - Plätze, Gärten, Monumente · von Jörg Johnen · S. 120 - 119
Titel: Res Publica - Plätze, Gärten, Monumente , 1985

Erfahrungsbericht über Kunst im öffentlichen Raum

Am 24.2.1981 im Senat beschlossen, trat die Verwaltungsanordnung “Kunst im öffentlichen Raum” am 1. Juli 1982 in Kraft. Im Oktober 1981 konnte in dem bei der Kulturbehörde neu geschaffenen Referat mit einer geregelten Arbeit begonnen werden.

Leitziele der Neuorientierung waren in der Verordnung wie folgt umrissen worden:

1) … Ziele der Förderung sind die Verbesserung der städtischen Umwelt, die Ausprägung der urbanen Identität Hamburgs und der Eigenart seiner Stadtteile.

2) Aufgaben im Rahmen von “Kunst im öffentlichen Raum” werden von bildenden Künstlern erfüllt. Zu den Leistungen der Künstler gehören Werkprojekte und -Objekte für Straßen, Plätze, Grünanlagen und Hochbauten sowie Planungsbeiträge, die auf die Einbeziehung bildender Kunst in diese Baumaßnahmen ausgerichtet sind. Dabei soll sich die Arbeit des Künstlers als sichtbarer Beitrag auf und mit den der Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrsflächen, Anlagen und Gebäuden verwirklichen. Zu den Leistungen der bildenden Künstler gehören darüber hinaus Arbeiten, die im Zusammenhang mit Gestaltungsaufträgen Kontakt und Verständnis der unmittelbar Beteiligten fördern sowie der Bevölkerung Einsicht in die künstlerische Praxis und in die Probleme der jeweils gestellten Aufgabe vermitteln. Im Rahmen von “Kunst im öffentlichen Raum” sollen alle Möglichkeiten der bildenden Kunst berücksichtigt werden.

Die Hauptkonsequenz der Veränderung von “Kunst am Bau” hin zu “Kunst im öffentlichen Raum” für die Künstler ist: die Loslösung vom neubaubezogenen Einzelprojekt, dessen Integration in den Bau häufig fragwürdig war, hin zu einer Praxis, die freier und weniger eingeschränkt Orte im öffentlich zugänglichen Raum wählen kann und Künstler möglichst frühzeitig an den Planungen beteiligt. Früher, stärker und vielfältiger sollen Künstler bei…

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