Gerichtsurteil über Polke-Bild

11. August 2015 · Galerien & Auktionshäuser
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Verwirrung herrschte um ein Bild des 2010 verstorbenen Malers Sigmar Polke: ein Sammler behauptete, das Bild 2007 von dem Künstler gekauft zu haben. Dieser wiederum meldete das Werk 2009 als gestohlen – es sei aus seinem Kölner Atelier entwendet worden. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte seinerzeit das Werk. Das Kölner Oberlandesgericht entschied nun, dass Polkes Erben dem Käufer das Bild wieder aushändigen müssen. Nach der Befragung von elf Zeugen befand das Gericht, ein Verkauf des Bildes durch Polke könne nicht ausgeschlossen werden. (Az: 8 U 69/14)

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