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Magazin: Museen & Institutionen · von Rainer Metzger · S. 398 - 398
Magazin: Museen & Institutionen , 1992

Rainer Metzger
Ein Kunstraum

ist ein Kunstraum
ist ein Kunstraum

Der Fall liest sich wie ein Scheidungsprozeß: In Sachen Kunstraum gegen Kunstraum. Der eine, der “Kunstraum München e.V.”, gegründet 1973, tat sich durch eine Reihe früher Präsentationen nachmalig berühmter Künstler hervor, begann etwa mit Richard Tuttle, zeigte 1975 Gerhard Merz, 1977 Günter Tuzina oder 1982 Olaf Metzel, und profiliert sich trotz einiger zwischenzeitlicher Krisen als eines der wenigen Münchner Institute für zeitgenössische Kunst von Format. Der andere, der “Kunstraum Daxer”, existiert erst ein gutes Jahr, beschränkt sich bis dato darauf, das Programm der Kölner Galerie Christian Nagel nach München zu transportieren, ist aber insofern beispielhaft, als diese private Institution den Künstlern den Ankauf ihrer Ausstellung garantiert. Vor Gericht traf man sich nun wieder, und es ging um die gut scholastische Frage, ob der Begriff “Kunstraum” ein natürliches oder ein Kunstwort sei. Der Kläger, der e.V., vertritt die Ansicht, nur durch die eigene, öffentlichkeitswirksame Arbeit habe sich “Kunstraum” im Sprachgebrauch etabliert, wogegen der Beklagte, Daxer, darin ein ganz konventionelles Produkt deutscher Idiomatik sieht. Die Berichterstattung in Magazinen und Zeitungen sollte den jeweiligen Standpunkt bekräftigen, und in der Tat brachte der “Kunstraum München e.V.” eine Fülle an Belegen bei, in denen etwa vom “Münchner Kunstraum” die Rede war (sie hatten allerdings auch fast zwanzig Jahre Zeit zu sammeln), aus der wiederum eine Art Alleinvertretungsanspruch abzuleiten sei. Das Gericht neigt inzwischen auch der Sache des Klägers zu. Genaueres soll allerdings eine “demoskopische Untersuchung” an den Tag bringen, in der In- und Outsider zu ihrer persönlichen…



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