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Nachrichtenforum: Messen & Märkte · von Jürgen Raap · S. 452 - 452
Nachrichtenforum: Messen & Märkte , 1999

KLAGEWEG

Die Basler Messemacher haben es aus der Sicht ihrer Berliner und Kölner Kollegen gut. Das schweizerische Kartellrecht umfasst nämlich andere Bestimmungen als die nationalen Wettbewerbsregeln in den EU-Ländern. Deshalb blieb die ART BASEL bisher von Versuchen ausjurierter Galeristen unbehelligt, auf dem Klageweg noch eine Teilnahme zu erzwingen. In Köln und Berlin indessen rufen immer wieder Ausstellungswillige die Gerichte an, das Votum des Zulassungsausschusses zu korrigieren – und bekommen zumeist recht.

Das Grundproblem: Je attraktiver eine Kunstmesse, desto mehr Galerien wollen daran teilnehmen. Jahr für Jahr bewerben sich mehr -in Basel und Köln sogar fast doppelt soviele-, als man aus inhaltlichen “Qualitäts”-Gründen oder konzeptionellen Aspekten (“besucherunfreundliche Übergröße”) zulassen will. Wie Insider mutmaßen, stehen demnächst auch der ARCO Madrid Klagen Abgewiesener ins Haus.

Beschränken können die Veranstalter lediglich das generelle Programm (z.B. nur Kunst aus einer bestimmten Epoche, kein Kunsthandwerk), und wer sich als Anbieter innerhalb einer solchen Programm-Satzung bewegt, darf auf gleiches Recht für alle pochen.

Bei einer Industriemesse sind die Wettbewerbsregeln simpel zu handhaben: Jeder, dessen Produkt-Palette zum Thema einer Gartenbau-Schau oder einer Computer-Fachmesse passt, bekommt in der Reihenfolge der Anmeldungen eine Koje zugeteilt. Doch wenn bei Kunstmessen künstlerische und ökonomische Kriterien aufeinander prallen, wird es haarig.

Die Initiatoren des Berliner art forums (siehe auch Artikel auf Seite 434), die “European Galleries”, hatten vor vier Jahren wegen des ständigen Zulassungs-Knatsches im Vorfeld der ART COLOGNE und aus programmatischen Gründen (“mehr junge Kunst”) in den Hallen am Funkturm eine “Gegenmesse” ins Leben gerufen. Sie sollte mit höchstens 120 Galerien deutlich kleiner sein, und im ersten…

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