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Nachrichtenforum · S. 12 - 13
Nachrichtenforum , 2013

Bereits 2003 unterzeichneten 148 Staaten das UNESCO-Abkommen über das geistige Kulturerbe. Österreich trat 2009 der Übereinkunft bei, auch die Schweiz und Luxembourg sind Mitgliedsstaaten. In Deutschland hingegen verzögerte sich eine Ratifizierung, weil erst geklärt werden musste, inwieweit die Kulturkompetenz der Länder berührt ist. Nachdem das Bundeskabinett Ende 2012 den Beitritt beschloss, kann drei Monate später im Frühjahr 2013 das Abkommen nunmehr auch in Deutschland in Kraft treten. Im Unterschied zum Patentrecht, das dem Pateninhaber ein Recht auf materielle Verwertung zusichert (z.B. durch Vergabe von Lizenzen), geht es bei diesem Abkommen um den Schutz des immateriellen Kulturerbes. Ähnlich dem Verfahren über die Deklaration von Baudenkmälern etc. zum materiellen Kulturerbe nimmt die UNESCO auch die immateriellen Kulturwerte als geistiges Erbe in eine Liste auf. Dazu gehören etwa die Peking-Oper und der argentinische Tango. Im vergangenen Jahr erklärte die UNESCO auch die italienische Geigenbaukunst und den Brauch des Schemenlaufens bei der österreichischen Fastnacht in Imst/Tirol zum geistigen Kulturerbe. Somit könnten rein theoretisch auch die Organisatoren des Münchener Oktoberfestes und das Festkomitee Kölner Karneval darauf hoffen, dass ihre Volksfeste in diese Liste aufgenommen werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann beruft zur Umsetzung des Abkommens ein unabhängiges Expertengremium.

Kürzlich beklagte sich der Deutsche Kulturrat in einem Positionspapier über die Gratis-Mentalität im Internet. Für die Entwicklung der vergangenen 15 Jahre bilanzieren die Autoren des Papiers: „Die Kultur- und Kreativwirtschaft wurde teilweise vor allem als ‚Rohstoffquelle’ für die Internetwirtschaft gesehen. Der Wert geistiger – künstlerischer oder wissenschaftlicher – Arbeit und die Umstände der Entstehungsprozesse von Werken wurden dabei nicht…

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