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Magazin: Symposien & Kongresse · S. 263 - 268
Magazin: Symposien & Kongresse , 1987

Martin Schwarz
Wirtschaft und Kunst – Modelle der Zukunft

Möglichkeiten einer Partnerschaft zwischen Kunst, Staat und Privatwirtschaft

In Österreich obliegt die Kunstförderung vorwiegend dem Staat. Veraltete Förderungskriterien und der unflexible Verwaltungsapparat können gesellschaftliche Leistungsansprüche an kulturelle Qualität ohne innere Veränderung kaum mehr aufrechterhalten. Bei den derzeitigen Budgetproblemen ist es nur eine Frage der Zeit, bis jene, mit Kunstförderung befaßten staatlichen Verantwortlichen auch an die Wirtschaft herantreten müssen, um eine zeitgemäße Kulturentwicklung zu gewährleisten. Zur Bewältigung des wachsenden Kulturbudgetdefizits ergibt sich die Notwendigkeit für verbesserte Verwaltungs- und Managementstrategien. An der Forderung nach einer zeitgemäßen Wirtschaft- und Kunst-Partnerschaft kann einfach nicht gerüttelt werden.

Dem Gesetzesgeber stünde dabei eine federführende Rolle zu. Zuvor gehörten allerdings grundsätzliche Probleme der staatlichen Kunstverwaltung kurz durchleuchtet:

Das Bestreben, sich auf bürokratischem Weg mit Kunst auseinanderzusetzen, ist auch immer mit dem Streben nach Rechtfertigung verbunden. Der bloße Versuch, Kunst bürokratisch verwalten zu wollen, kann nur zur kulturellen Verödung eines Landes führen, da Verwaltung und Bürokratie mit dem Ziel verbunden sind, Ansuchen zu beurteilen, Weisungen und Arbeitsaufgaben durchzuführen, nicht aber, um kreative Ideen selbst zu formulieren.

Einleuchtend daher auch, daß die Entwicklung der vielgepriesenen Freiheit in der Kunst nur dann optimal zum Tragen kommt, wenn auch vielschichtige Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Trägt der Gesetzesgeber nicht dazu bei, vielschichtige Kulturförderungsvarianten zu begünstigen, dann läuft er in Gefahr, die gesamte Kulturentwicklung in diesem Land zu hemmen. In der Folge werden Kunst und Künstler vom Gewohnheitsrecht der staatlichen Subventionsvergabe abhängig. Solch eine Entwicklung kann sicher nicht als künstlerische Freiheit bezeichnet werden.

Die hier als Notwendigkeit angeführte Partnerschaft zwischen…


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