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Kunstforum-Gespräche · von Andreas Denk · S. 436 - 439
Kunstforum-Gespräche , 1999

Folgen des Folgerechts

ANDREAS DENK SPRACH MIT GERHARD PFENNIG, DEM GESCHÄFTSFÜHRER DER VG BILD-KUNST

Gerhard Pfennig, 1946 geboren, studierte in Göttingen und Bonn Jura. Von 1973 bis 1988 war er als Geschäftsführer des Bundesverbandes Bildender Künstler tätig. 1978 wurde er Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, an deren Aufbau er maßgeblichen Anteil hatte: Die VG Bild-Kunst zieht inzwischen jährlich etwa 40 Millionen Mark an Tantiemen für die Bildrechte der Werke von bildenden Künstlern, Fotografen, Designern, Filmurhebern und -produzenten sowie Verlegern illustrierter Bücher ein. 1980 wurde Pfennig zudem Geschäftsführer des Kunstfonds e.V, der mit Mitteln des Bundesministerium des Innern und der VG Bild-Kunst Künstler und Projekte fördert. Gerhard Pfennig hat sich mit zahlreichen Veröffentlichungen und in einer langjährigen Lehr- und Vortragstätigkeit immer wieder mit Fragen der Kulturpolitik und des Urheberrechts auseinandergesetzt. Andreas Denk sprach mit ihm über eine Initiative der VG Bild-Kunst auf europäischem Parkett.

*

Andreas Denk: In den letzten Wochen und Monaten führt die europäische Gemeinschaft eine vielbeachtete Kampagne zur Harmonisierung des Folgerechts in den Mitgliedsstaaten. Was bedeutet der Begriff des Folgerechts?

Gerhard Pfennig: Das Recht stammt aus Frankreich und ist in der Bundesrepublik 1966 eingeführt worden. Folgerecht ist ein Recht, das bildende Künstler oder ihre Erben auf ihre Werke solange besitzen, wie das Urheberrecht gilt – also 70 Jahre bis nach dem Tod. Es ist ein Recht auf Beteiligung an Erlösen aus Weiterverkäufen dieser Werke. Die Höhe dieses Anteils liegt in der Bundesrepublik momentan bei fünf Prozent des Weiterverkaufspreises. Berücksichtigt wird dabei nicht die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, sondern lediglich der Weiterverkaufspreis. Als…

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