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Titel: Wendezeiten – Deutschland in der Kunst · von Sabine B. Vogel · S. 164 - 165
Titel: Wendezeiten – Deutschland in der Kunst , 2015

Jonathan Meese

Von Sabine B. Vogel

Das erste Mal stand Jonathan Meese 2013 in Kassel vor Gericht, angeklagt wegen eines in Deutschland sehr scharf geahndeten Vergehens: Paragraf 86 a des Strafgesetzbuchs, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Anlass war sein zum Hitlergruß erhobener Arm. 2014 wurde wieder gegen Meese ermittelt, diesmal von der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen möglicher Volksverhetzung. Der Künstler hatte bei einer Theateraufführung mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert. 2015 bemühte dann die Staatsanwaltschaft München den Paragrafen. Jedes Mal wurde der deutsche Maler freigesprochen oder die Ermittlungen eingestellt. Meese darf also den Hitlergruß auf Fotografien und in Performances zeigen. Schon im August 2014 hatte er in einem FAZ-Interview mit Johanna Adorján gesagt: Der Hitlergruß „gehört zu mir wie rote Farbe“.1

Aber warum ist es dem deutschen Maler derart wichtig, nationalsozialistisch aufgeladenen Symbolen wie Hakenkreuz und Hitlergruß einen so hohen Stellenwert in seinem Werk beizumessen? Ist es ihm ernst? Oder Ironie, Spott? Zunächst einmal muss klar gesagt werden, dass der 1970 geborene Maler keineswegs mit dem Nationalsozialismus kokettiert. Im Gegenteil: Weder seine Bilder noch seine Performances oder Texte propagieren irgendeine politische Ideologie. Noch weniger interessiert dieses Thema Meese als Privatperson. Häufig schon betonte Meese, den Hitlergruß nicht als „mickriger Privatmensch“, sondern als Bühnenperson zu entbieten. Privat ist Meese ein netter Kerl, der selten auf Partys geht, kaum Alkohol trinkt und bei Eröffnungen gerne seine Mutter an seiner Seite hat. Ist es also eine rein theatralische Provokation? Nach seinem Rauswurf als Bayreuther Parsifal-Regisseur Ende 2014 sagte er, auf dem Grünen…

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