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Magazin: Preise & Stipendien · S. 398 - 398
Magazin: Preise & Stipendien , 1990

Gabi Czöppan
Zensur in Bayern

STAATSPREIS NACHTRÄGLICH TROTZ VOTUMS DER JURY ENTZOGEN

Es gibt viele Beispiele, wie schwer es zeitgenössische Künstler mit ihren Werken in Bayern haben. Beuys mit seinem Werk “Zeige deine Wunde” ist eines davon. Gilbert & George mit ihrer Fotoarbeit “Buggery Faith”, die 1987 aus der Ausstellung im Lenbachhaus entfernt werden mußte, ein anderes. Auch mit ihrer jüngsten Entscheidung führt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Grundsätze der “Liberalitas Bavariae” ad absurdum, setzte sich die Staatsbehörde doch willkürlich und plötzlich über das Urteil eines von ihr selbst einberufenen Gutachterausschusses hinweg.

Die Entscheidung über die Vergabe der fünf staatlichen Förderpreise in Bildender Kunst für 1985 (à 10.000 Mark) war schon monatelang vorher gefallen, die Laudatio bereits von einem der Juroren geschrieben und versandt, als sich das Ministerium entschied, die Münchner Künstler Angelika Bader und Dietmar Tanterl vom Wettbewerb um die Vergabe des Förderpreises wieder auszuschließen. Die ministerielle, “rein formelle” Begründung für diesen Ausschluß in allerletzter Minute ist mehr als fadenscheinig: Der Preis sei nur an “Einzelpersonen für individuell erkennbare künstlerische Leistungen” zu verleihen (Bader und Tanterl hatten sich mit Gemeinschaftsarbeiten beworben), und außerdem sei Herr Tanterl kein deutscher Staatsbürger – nämlich Österreicher mit langjährigem Wohnsitz in München. Beides sind Tatsachen, die dem Ministerium bereits vier Monate vorher aus dem Bewerbungsschreiben der Künstler bekannt waren. Auch die zehnköpfige Jury hatte längst beschlossen, daß beide Künstler gemeinsam einen der fünf Staatspreise erhalten sollen; ein einstimmiger Entscheid, wie dem Protokoll der Sitzung vom 4. Juli 89 wörtlich zu entnehmen ist.

Um so befremdlicher…


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